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Rechtsschutz

Die Zeiten sind außergewöhnlich, unsere Unterstützung auch. Sollten Sie in rechtliche Streitigkeiten geraten, halten wir Ihnen den Rücken frei und tragen das finanzielle Risiko. Entscheiden Sie selbst, wie umfassend Sie sich absichern – ein gutes Gefühl.

ARAG Rechtsschutz: drei Leistungsvarianten zur Auswahl

Basis – Ihr verlässlicher Grundschutz

  • Gute Grunddeckung

  • Einfache Struktur, unter anderem durch nur eine Selbstbeteiligungsvariante

  • Europaweiter Schutz

Komfort – Ihr Plus an Sicherheit

  • Sehr gute Abdeckung, die deutlich über den Basisschutz hinausgeht

  • Kürzere Wartezeiten

  • Weltweiter Schutz

  • Auf Wunsch bedarfsgerecht erweiterbar

Premium

  • Unsere besten Leistungen, die sogar noch weiter reichen als der Komfortschutz

  • Rechtsschutz­Innovationen, die es so nur bei uns gibt

  • Noch höhere Deckungs­summen

  • Leistungen aus Ihrer bisheri­gen Rechtsschutzversicherung übernehmen wir einfach

  • Selbst wenn ein Rechtsfall nicht versichert ist: Sie haben Anspruch auf eine einmalige Beratung beziehungsweise außergerichtliche Vertretung

Das macht unseren Rechtsschutz besonders

✔️ Modular: Drei Leistungsvarianten, vier versicherbare Lebensbereiche und optionale Ergänzungen für Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz

 

✔️ Einzigartig: Viele Leistungen gibt es so nur bei der ARAG, zum Beispiel der Bauherren­Rechtsschutz und der Erb­ Rechtsschutz (Premium)

 

✔️ Zeitgemäß: Bedarfsgerechte Lösungen für die heutige Zeit – beispielsweise bei Streitigkeiten mit einer Sharing­ Plattform, zum Beispiel für Ferienwohnungen

Warum eine Rechtsschutzversicherung der ARAG?

Über 12 Millionen Kunden vertrauen in unsere Kompetenz und die Erfahrung von mehr als 86 Jahren. Entscheiden auch Sie sich für eine private Rechtsschutzversicherung der ARAG.

Wann greift die Rechtsschutzversicherung nicht?

Mit dem erweiterten Straf-Rechtsschutz – der bei der ARAG Privatrechtsschutzversicherung im Komfort- und Premium-Tarif sogar inkludiert ist – ist auch der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Beleidigung versichert.
Unser Versicherungsschutz greift allerdings nicht, wenn rechtskräftig festgestellt, dass Sie die Straftat vorsätzlich begangen haben. Dann sind Sie verpflichtet, uns die Kosten zurück zu erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen haben. Erfolgt wiederum keine Verurteilung, zum Beispiel weil das Verfahren eingestellt wird, übernehmen wir die Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung.

Damit die Privatrechtsschutz greift, muss in der Regel ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten vorliegen. Eine vorbeugende Rechtsberatung ist deshalb grundsätzlich nicht gedeckt. Mit unserem Universal-Rechtsschutz in der Premiumvariante bieten wir Ihnen aber trotzdem die Möglichkeit, sich einmalig beraten oder außergerichtlich vertreten zu lassen, ohne dass schon ein konkreter Versicherungsfall eingetreten ist.

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