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Krankenzusatzversicherung für Kinder

Gibt es eine spezielle Krankenzusatzversicherung für Kinder? Ja! Den ARAG Junior-Tarif. Damit ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen um wichtige Leistungen. Der ARAG Junior-Tarif gilt für alle Kinder in Ihrem Haushalt, bis zum 21. Lebensjahr. Das gilt auch bei Adoptionen sowie Patchwork-Familien. Und falls ein weiteres Kind geboren wird, können Sie es nachträglich anmelden und kostenfrei mitversichern.

Jedem kann mal ein Missgeschick passieren. Macht nichts, wenn man den passenden Haftpflicht-Schutz hat: Dann treten wir für Sie ein – weltweit.

Entscheiden Sie selbst, wie viel Leistung Sie wünschen – ganz nach Ihrem Bedarf und Ihrer Lebenssituation.
Wählen Sie aus drei Leistungspaketen: Basis, Komfort und Premium.

  • Finanziell können Sie sich für Sach- und Vermögensschäden bis 60 Millionen Euro und für Personenschäden bis 20 Millionen Euro absichern. Für bestimmte Leistungsarten gibt es Höchstentschädigungsgrenzen.

  • Mit einer Selbstbeteiligung zahlen Sie weniger Beitrag.

  • Tierhalter-,Erzieher- und Lehrerhaftpflicht können Sie ergänzen.

Wer kann mit dem ARAG Junior-Tarif versichert werden?

Alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Das gilt zum Beispiel auch für Pflegekinder. Voraussetzung ist lediglich ein bestehender Versicherungsschutz in einer deutschen GKV.

Sind neugeborene Kinder automatisch mitversichert?

Nein. Es ist aber möglich, sie ohne Wartezeiten mitzuversichern. Und das Beste: Ihr Beitrag ändert sich nicht. Voraussetzung ist, dass am Tag der Geburt ein älteres Geschwisterkind seit mindestens drei Monaten in unserem Junior-Tarif versichert ist. Den Antrag für das neugeborene Kind schicken Sie uns bitte schriftlich innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt.

Wann endet der Versicherungsschutz für versicherte Kinder?
Endet die Versicherung über den Junior-Tarif, können Ihre Kinder dank des Optionsrechtes weiterhin von unserer leistungsstarken Zahnzusatzversicherung profitieren und zum 01. Januar des Folgejahres in den Tarif DentalPro Z90Bonus wechseln. Unser Tipp: Kümmern Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Junior-Tarifs um eine Umstellung – denn so entfallen Gesundheitsprüfung und erneute Wartezeiten!

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